Betriebshaftpflichtversicherung
Die klassische Betriebshaftpflichtversicherung bietet sowohl Versicherungsschutz bei Personen- und Sachschäden als auch dahingehend, dass die Versicherung ungerechtfertigte Ansprüche gegen Sie abwehrt. Außerdem werden auch sogenannten unechte Vermögensschäden versichert.
Beispiel: Ein Kunde, selbstständiger IT-Fachmann, stürzt im Winter auf Ihrem Betriebsgelände, weil Sie den Weg zum Besuchereingang nicht enteist haben. Der Kunde muss im Krankenhaus behandelt werden, fordert Schmerzensgeld und kann 1 Monat lang nicht mehr arbeiten. Der unechte Vermögensschaden ist im Verdienstausfall des IT-Fachmannes zu sehen. Dieser wird auch vom Versicherer ersetzt.
Echte Vermögensschäden sind mit einer separaten Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu versichern. Besonders beratend tätige Berufsgruppen benötigen diese Versicherung.
Ein weiterer Bestandteil der Haftpflichtversicherung ist die Produkthaftpflichtversicherung. Als Hersteller von Produkten sind Sie gesetzlich verpflichtet, nur ordnungsgemäße Produkte in Umlauf zu geben. Kommt es durch Ihr Produkt zu einem Personen- oder Sachschaden (Beispiel: Kunde wird durch den Verzehr Ihres Produktes krank oder Ihr Produkt löst trotz sachgemäßen Gebrauchs ein Feuer im Haus des Kunden aus), ist dies auch innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt. Wird Ihr Produkt jedoch bei anderen Unternehmen zur Produktion genutzt und wird das Produkt durch Ihren Fehler unbrauchbar, sind Sie auch in der Haftung. Dieses Risiko ist aber mit einer erweiterten Produkthaftpflichtversicherung zu versichern.
Das Wesen der Haftpflichtversicherung für Unternehmen ist sehr vielschichtig und kann in vielen Fällen existenzbewahrend für das betroffene Unternehmen sein. Wir analysieren Ihre Haftpflichtrisiken und sorgen für den passenden Versicherungsschutz.